Greene Entertainment
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Greene Entertainment für die Durchführung und Reservierung von Murder Mystery Dinnern
- Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Greene Entertainment und dem Kunden, der mit dem Erwerb der Karte zustande kommt. - Reservierungsgutschein
2.1 Gültigkeit
Der Reservierungsgutschein berechtigt zum einmaligen Besuch der auf dem Gutschein genannten Veranstaltung an dem aufgedruckten Veranstaltungstermin mit der aufgedruckten Personenanzahl. Er muss zur Vorstellung mitgebracht werden.
2.2 Überprüfung der Daten
Die Richtigkeit der Daten auf der Karte sind vom Kunden umgehend nach Erhalt der Karte zu überprüfen, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
2.3 Bezahlung
Veranstalter ist die Gastronomie, in deren Räumlichkeiten die Veranstaltung stattfindet. Der Kunde bezahlt den Eintrittspreis im Vorfeld der Veranstaltung auf das Konto des Veranstalters. Daher müssen etwaige Rückzahlungsansprüche des Eintrittspreises seitens des Kunden grundsätzlich immer direkt an den Veranstalter gerichtet werden. Die Bezahlung erfolgt unbar. Entstehen Kosten durch Rückbuchung, so hat der Kunde diese zu tragen. Bei Kartenverfall ist eine Ersatzleistung ausgeschlossen. - Absage der Veranstaltung seitens Greene Entertainment
Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder Krankheit von Künstlern oder dem Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder dem Untergang von wesentlichen Ausstattungsgegenständen seitens der Restauration oder von Greene Entertainment abgesagt werden müssen, so hat der Kunde nach Rücksprache mit Greene Entertainment die Wahlmöglichkeit entweder den Gutschein auf einen anderen freien Veranstaltungstermin zu verlegen oder die Rückerstattung des Eintrittsentgeltes zu verlangen. - Absage seitens des Kunden
Eine Stornierung der Tickets ist grundsätzlich nicht möglich.
Ist der Kunde ganz oder teilweise verhindert an der Veranstaltung teilzunehmen (also der Reservierende selbst kann nicht, oder erst nach Veranstaltungsbeginn kommen oder muss den Abend vorzeitig abbrechen, oder er hat für mehrere reserviert und bezahlt, und oben genanntes trifft auf eine/n Besucher/in dieser Gruppe zu) aus Gründen, die in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Verlegung auf einen anderen freien Veranstaltungstermin oder auf Rückerstattung
des Eintrittsentgeltes. Sollte der Kunde aus nicht vorhersehbaren Gründen die Veranstaltung selbst nicht besuchen können, so kann er jedoch seine Karte auf jemand anders übertragen (im Sinne einer Schenkung oder eines anderen Privatgeschäftes). - Haftungsausschluß
5.1 Haftung für Gegenstände
Die Restauration bzw. Greene Entertainment übernimmt keine Haftung (Beschädigung, Verlust, etc.) für eingebrachte Gegenstände des Kunden, es sei denn, dass dem Veranstalter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
5.2 Haftung für Personenschäden
Alle Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Restauration bzw. Greene Entertainment, deren gesetzlicher Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
5.3 Garderobe
Für die Garderobe und sich etwaig darin befindliche
Gegenstände wird keine Haftung übernommen. - Hausrecht
Das Hausrecht während der Veranstaltung liegt bei Greene Entertainment und der Restauration und wird für die Veranstaltung auf einen entsprechenden Mitarbeiter übertragen. Besucher, die trotz mehrfacher Aufforderung nicht bereit sind das Stören der Vorstellung zu unterlassen, haben nach Aufforderung seitens GreeneEntertainment die Vorstellung zu verlassen. Gleiches gilt bei grober Missachtung der Spielregeln. Gegenstände die geeignet sind die Vorstellung zu stören (Mobiltelefone, elektische Uhren etc.) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten. - Bild- und Tonaufnahmen
7.1 Mitnahme von zur Aufnahme geeigneten Geräten
Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras ist untersagt. Andere Geräte, die in ihren Nebenfunktionen eine solche Aufnahme ermöglichen würden, können mitgebracht werden, haben aber während der Veranstaltung ausgeschaltet zu bleiben.
7.2 Aufnahme
Ton-, Film-, und Videoaufnahmen- auch für den privaten Gebrauch- sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
7.3 Fotoaufnahmen
Fotoaufnahmen sind während der Spielzeiten untersagt, können aber während der Essenspausen gestattet werden. - Allgemeine Regelungen
8.1 Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren ist untersagt.
8.2 Rollstuhlfahrer
Plätze für Rollstuhlfahrer werden in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt, müssen aber zuvor mit der Restauration abgesprochen werden.
8.3 Abwesenheit der Eintrittskarte
Wurde eine Eintrittskarte vergessen oder ist unterwegs verloren gegangen, so wird der Eintritt erlaubt, wenn der Kunde den Erwerb der Eintrittskarte und seine Identität glaubhaft machen kann.
8.4 Einlass
Die Einlasszeiten können der Eintrittskarte entnommen werden. Der Einlass wird vom Abendpersonal vorgenommen, dem die Eintrittskarten vorgezeigt werden müssen. Verspätet sich der Kunde und kommt erst nach Vorstellungsbeginn, so hat er abzuwarten, bis ihm seitens der Schauspieler signalisiert wird, dass die Einnahme der Plätze sich nicht störend auf die Vorstellung und die anderen Gäste auswirkt.
8.5 Platzierung
Die Platzierung wird vom Abendpersonal vorgenommen.
Den Anweisungen des Abendpersonals ist Folge zu leisten.
8.6 Bild und/oder Tonaufnahmen
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Veranstaltung Bild- und oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, so erklärt sich der Kunde mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, eventuell in Bild und/oder Ton aufgenommen zu werden. Diese Aufnahmen und diese Aufnahmen dürfen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht
werden. - Lautstärke
Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen vereinzelt aufgrund der Lautstärke durch technische Elemente die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Insbesondere für Kinder und gehörempfindliche Personen wird daher angeraten, entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. - Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Es gilt deutsches Recht.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen Greene Entertainment und dem Kunden ergeben ist Nürnberg. - Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 01. Dezember 2012 in Kraft.
Für das Reservierung System/Online Ticketshop (www.murder-mystery.de) gelten die Datenschutzerklärung und die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von GREENE ENTERTAINMENT. Mit der Verwendung des Reservierung Systems/Online Ticketshops von GREENE ENTERTAINMENT akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GREENE ENTERTAINMENT.
Wir wünschen allen Besuchern viel Spaß!